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   FG München, 24.10.2000 - 6 K 2457/97   

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https://dejure.org/2000,13839
FG München, 24.10.2000 - 6 K 2457/97 (https://dejure.org/2000,13839)
FG München, Entscheidung vom 24.10.2000 - 6 K 2457/97 (https://dejure.org/2000,13839)
FG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 6 K 2457/97 (https://dejure.org/2000,13839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer rechtsirrtümlich zu früh erfolgten Zurechnungsfortschreibung als Grundlagenbescheid für die Vermögensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer rechtsirrtümlich zu früh erfolgten Zurechnungsfortschreibung als Grundlagenbescheid für die Vermögensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer rechtsirrtümlich zu früh erfolgten Zurechnungsfortschreibung als Grundlagenbescheid für die Vermögensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.11.1968 - III R 49/68

    Grundstück - Übertragung des Eigentums - Übertragung des wirtschaftlichen

    Auszug aus FG München, 24.10.2000 - 6 K 2457/97
    Im Urteil vom 22. November 1968 III R 49/68 (BStBl II 1969, 226) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zutreffend entschieden, daß die Verpflichtung des Verkäufers zur Übertragung des Eigentums an einer verkauften Fläche des Grundbesitzes auf die Erwerber dann erfüllt ist, wenn das wirtschaftliche Eigentum auf die Erwerber übergegangen ist.

    Das schließt aber nach der BFH-Entscheidung in BStBl II 1969, 226, der der erkennende Senat folgt, den zusätzlichen Ansatz eines auf dasselbe Grundstück gerichteten Sachleistungsanspruchs beim Kläger aus.

  • FG Hamburg, 26.11.2002 - VI 168/02

    Zuordnung von sogenannten Eigenprovisionen zu Einkünften aus Vermietung und

    Je nach Veranlassungszusammenhang können danach Provisionszahlungen verschiedenen Einkunftsarten zugeordnet werden, sei es den gewerblichen Einkünften oder denen aus Vermietung und Verpachtung (vgl. dazu FG Münster, Urteil vom 19.09.2000 4 K 6019/99 F, EFG 2001, 123) oder auch den sonstigen Einkünften i.S.v. § 22 Nr. 3 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27.05.1998 X R 94/96, BStBl II 1998, 619).
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